Logopädische Praxen sind spezialisiert auf die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen. Diese Schwierigkeiten können sich auf die kindliche Gesamtentwicklung oder auch auf die schulische oder berufliche Leistungsfähigkeit negativ auswirken. Als Logopädin und Pädagogin mit langjähriger Erfahrung bin ich die geeignetste Ansprechpartnerin für Ihre Probleme.
Je früher mit einer Behandlung begonnen wird, umso wahrscheinlicher ist ein Erfolg.
Als erfahrene Logopädin kann ich Ihnen bei Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen kompetente Hilfe anbieten. Hier eine kurze Übersicht über mein Leistungsspektrum:
Sprachentwicklungsverzögerung
Myofunktionelle Störung
Stimmstörung
Aphasie / Dysarthrie
Stottern
Poltern
Hörstörungen
Zu Beginn werden je nach Behandlungsfall die verschiedenen sprachlichen Bereiche (Artikulation, Wortschatz, Sprachverständnis, Satzbau) oder auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktionen getestet. Nach einer adäquaten standardisierten Diagnostik erfolgt eine individuelle Therapieplanung. Den Patienten und Angehörigen werden die Therapieinhalte sowie der Verlauf der Behandlung erläutert. Des Weiteren erfolgt eine intensive Beratung und Anleitung der Eltern bzw. der Angehörigen, die jederzeit die Gelegenheit haben, ständig oder teilweise an den Therapiestunden teilzunehmen.
Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung erfolgt durch Haus- oder Fachärzte ( HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Psychiater, Phoniater, Pädaudiologe ) sowie durch Zahnärzte und Kieferorthopäden.
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. In der Regel erfolgen die Therapieeinheiten ein- bis zweimal pro Woche. Bei entsprechender Verordnung sind auch häufiger stattfindende Behandlungen möglich. Falls der Förderbedarf nicht eindeutig zu bestimmen ist, besteht auch seitens des Arztes die Möglichkeit, eine Diagnostik durch eine Logopädin oder durch die Sprachheilbeauftragte des Gesundheitsamtes durchführen zu lassen.
Erwachsene müssen einen Eigenanteil an den therapeutischen Leistungen zahlen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung durch die Krankenkasse möglich.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Sprache oder der Stimme haben, biete ich Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch unter meiner Rufnummer 06621-620366 an.
Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.