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Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) – wie unterstütze ich mein Kind am besten?

Sie haben den Eindruck, dass Ihr Kind z.B. beim Schreiben ähnliche Buchstaben vertauscht oder Schwierigkeiten hat, Wörter in Einzellaute zu zergliedern. Möglich ist auch, dass sich zudem eine deutlich verminderte Lesegeschwindigkeit oder ratendes Lesen zeigt. Das können erste Anzeichen für eine Lese- und Rechtschreibschwäche sein.

Entscheidend ist, dass Ihrem Kind jetzt rasch und nachhaltig geholfen wird. Von daher sollte eine Lese-Rechtschreibschwäche so früh wie möglich erkannt und behandelt werden. Erste Risikofaktoren lassen sich bereits im Vorschulalter ermitteln.

Eine qualifizierte Behandlung hilft Ihrem Kind bei LRS

Im Rahmen meiner logopädischen Tätigkeit helfe ich Ihnen dabei, diese Entwicklungsstörung in den Griff zu bekommen. Ich prüfe, ob es sich um eine vorübergehende Schwierigkeit oder um eine tatsächliche Lese- Rechtschreibschwäche handelt. Jede Lese- und Rechtschreibschwäche ist anders ausgeprägt und es bedarf einer individuellen Förderung. Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch und pädagogischen Tests, wird ein persönliches Förderprogramm für Ihr Kind entwickelt. Selbstverständlich eignet sich dieses Programm auch für Erwachsene mit LRS.

In der Regel dauert eine LRS-Therapie eineinhalb bis zwei Jahre. Ihr Kind muss sich auf besonderen Wegen und mit seinem eigenen Lerntempo die Fertigkeiten aneignen und verinnerlichen, die ihm fehlen. Parallel muss die Therapie Ihrem Kind die Möglichkeit bieten, Vertrauen zu fassen, um sich entfalten zu können.

  • Meine therapeutischen und pädagogischen Leistungen

    • Persönliches kostenloses Informationsgespräch
    • Standardisierte Diagnostik
    • Einzelförderung mit zielgerichtetem individuellen Training
    • Intensive Elternberatung und  –anleitung zu täglichen Übungen
    • Angebot geeigneten Materials
    • Kooperation mit den Lehren des Kindes
    • Früherkennung von Risikokindern, die möglicherweise eine Lese- Rechtschreibschwäche entwickeln können
    • Training der Basiskompetenzen, wie die phonologische Bewusstheit und die entsprechenden auditiven Wahrnehmungsleistungen
    • Verbesserung des lautgetreuen Schreibens
    • Anwendung regelgeleiteter Rechtschreibübungen und Aufbau von Regelwissen
    • Aufbau eines Sichtwortschatzes
    • Verbesserung der Fähigkeit, Buchstaben zu Wörtern zusammenzufügen sowie die Steigerung der Lesegeschwindigkeit
    • Verbesserung der direkten Wortbilderkennung
    • Förderung der Lernmotivation und des Selbstvertrauens durch das bewusste Erfahren von Erfolgserlebnissen

     

     

  • Was ist eine Lese- und Rechtschreibschwäche?

    Es ist die eindeutige Beeinträchtigung des Lese-Rechtschreiberwerbs bei durchschnittlicher Intelligenz, die nicht durch das Entwicklungsalter, visuelle Beeinträchtigungen oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Es zeigen sich deutlich schwächere Leistungen als in den anderen Schulfächern und trotz vermehrten Übens bleiben die Fehler bestehen.

  • Erste Anhaltspunkte für eine LRS

    • Buchstaben werden sehr oft verwechselt beziehungsweise ausgelassen
    • ungewöhnlich viele Wörter werden falsch geschrieben
    • die Schrift ist unleserlich
    • beim Lesen verhält sich das Kind unruhig und ist unaufmerksam
    • Probleme im Fach Deutsch und beim Erlernen einer Fremdsprache, in anderen Lernbereichen zeigt das Kind jedoch gute Leistungen
    • Lustlosigkeit beim Lesen
  • Wie Sie bei Lese-Rechtschreibschwächen eine Förderung erhalten

    • Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung und in der Wahrnehmung sollten kinderärztlich abgeklärt werden, so dass wichtige Basiskompetenzen, die für den Schriftspracherwerb notwendig sind, logopädisch behandelt werden können.
       
    • Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen umfasst die Behandlung von Sprachstörungen als auch die der Wahrnehmungsstörung, wie zum Beispiel die einer Lautunterscheidungsschwäche oder einer eingeschränkten Hörmerkfähigkeit.
       
    • Die Kostenübernahme der Lese-Rechtschreibtherapie erfolgt nicht über die Krankenkassen und ist somit eine Selbstzahlerleistung.
       
    • In bestimmten - aber meistens nur besonders schwerwiegenden Fällen - besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jugendamt nach dem Jugendhilfegesetz 35a SGB Vlll .

 

Als staatl. anerkannte Logopädin, zertifizierte Legasthenie-Therapeutin und Diplom-Sozialpädagogin biete ich gezielte Förderung an. Ich besitze umfangreiche therapeutische Fähigkeiten in der Behandlung aller logopädischen Störungsbilder und biete Ihnen eine umfassende Qualifizierung zur Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.

Überzeugen Sie sich selbst: Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihren Besuch! Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter der Rufnummer 06621-620366.